Rückgaben und Reklamationen bei späterer Zahlung: So gehts
Später zahlen kann den Einkauf bequemer machen, wirft aber bei Rückgaben und Reklamationen oft Zusatzfragen auf: Muss man die Rechnung trotzdem begleichen, wie läuft eine Gutschrift ab, und wer ist wofür zuständig? Dieser Artikel erklärt die typischen Abläufe in der Schweiz, zeigt häufige Stolpersteine und hilft, unnötige Gebühren zu vermeiden.
Wer online oder im Laden „später zahlen“ wählt, schliesst neben dem Kauf oft eine zusätzliche Zahlungsvereinbarung ab. Bei einer Rückgabe oder Reklamation treffen dann zwei Prozesse aufeinander: der Warenkauf (mit Händlerbedingungen und Gewährleistung) und die Zahlungsabwicklung (mit Fristen und möglichen Gebühren). Wer die Zuständigkeiten kennt und richtig dokumentiert, kann Rückerstattungen meist reibungslos erhalten und vermeidet Mahnungen.
Aufgeschobene Zahlungsoptionen verstehen
Aufgeschobene Zahlungsoptionen bedeuten typischerweise: Sie erhalten die Ware sofort, zahlen aber erst nach einer bestimmten Frist oder in Raten. Je nach Modell bleibt der Händler Ihr Vertragspartner für Lieferung, Rücknahme und Mängel (Reklamationen). Die Zahlungsabwicklung kann jedoch über einen separaten Anbieter laufen, der Ihnen eine Rechnung stellt oder den Betrag vorstreckt. Für Rückgaben ist wichtig: Das Rückgaberecht (falls vorhanden) und die Reklamationsrechte ändern sich durch die Zahlungsart nicht automatisch – die Koordination wird nur anspruchsvoller.
Praktisch heisst das: Melden Sie Rückgaben oder Mängel immer zuerst dem Händler und halten Sie dessen Bestätigung schriftlich fest (z. B. Rücksendenummer, E-Mail, Chat-Protokoll). Informieren Sie danach den Zahlungsdienst, falls dieser eine eigene Rechnung führt. Wenn nur ein Teil der Bestellung zurückgeht, bleibt der restliche Betrag fällig. Zahlen Sie in solchen Fällen den unstrittigen Teil fristgerecht und klären Sie parallel die Korrektur (Teil-Gutschrift) ab.
Was man über flexible Finanzierung wissen sollte
In der Schweiz gibt es – anders als in der EU – grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe. Rückgaben sind daher häufig Kulanz bzw. vertraglich geregelte Händlerpolitik. Bei Mängeln gelten dagegen Gewährleistungsregeln: Käuferinnen und Käufer können bei einem Sachmangel je nach Situation Nachbesserung/Ersatz, Minderung oder Rückabwicklung verlangen, sofern die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind Kaufvertrag, AGB, Produktkategorie (neu/gebraucht) und Belege.
Für Reklamationen bei späterer Zahlung ist das Timing zentral. Wenn eine Zahlungsfrist läuft, kann eine ungeklärte Reklamation sonst schnell in Verzug, Mahnungen oder Gebühren münden. Sinnvoll ist oft dieses Vorgehen:
- Mangel oder Rückgabegrund sofort melden und Fristen des Händlers beachten.
- Beweise sichern (Fotos/Videos, Seriennummer, Verpackung, Lieferbeleg).
- Schriftlich festhalten, ob der Händler eine Rückerstattung, einen Ersatz oder eine Gutschrift zusagt.
- Falls die Rechnung über einen Zahlungsanbieter läuft: dort den Fall melden und klären, ob die Zahlung bis zur Prüfung pausiert werden kann (das ist je nach Anbieter/Vertrag unterschiedlich).
Überblick über moderne Einkaufszahlungspläne
Kosten und Gebühren hängen bei aufgeschobener Zahlung stark vom Anbieter, dem Händler und Ihrer Pünktlichkeit ab: Viele Modelle sind bei fristgerechter Zahlung oft ohne zusätzliche Kosten, während bei Verzögerungen Mahn- oder Verzugsgebühren anfallen können. Bei Ratenzahlungen können zudem Zinsen oder fixe Ratengebühren entstehen. Als grobe Orientierung (typische Benchmarks im Markt) sieht man häufig Rechnungsgebühren von etwa 0–4 CHF pro Kauf, Mahngebühren im Bereich von ca. 5–30 CHF pro Mahnstufe sowie bei verzinsten Ratenmodellen effektive Jahreskosten, die je nach Angebot deutlich variieren können.
| Product/Service | Provider | Cost Estimation |
|---|---|---|
| Rechnung / Zahlung auf Termin | Klarna | Häufig 0 CHF bei pünktlicher Zahlung; mögliche Mahn-/Verzugsgebühren gemäss Vertrag und Händlerkonditionen |
| Kauf auf Rechnung (Schweiz) | POWERPAY (MF Group) | Je nach Händler ggf. Rechnungsgebühr; Mahn-/Verzugsgebühren möglich, wenn Fristen überschritten werden |
| Rechnung & Risikoprüfung für Händler | Byjuno | Für Kundschaft je nach Händler 0 CHF oder Rechnungs-/Servicegebühr; Mahnkosten bei Zahlungsverzug möglich |
| Rechnung / Ratenmodelle (händlerabhängig) | CembraPay | Konditionen je nach Händler und Modell; bei Raten ggf. Zinsen/Gebühren, bei Verzug Mahnkosten möglich |
Preise, Tarife oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Unabhängige Recherchen werden empfohlen, bevor finanzielle Entscheidungen getroffen werden.
Für Rückgaben und Reklamationen ist zusätzlich wichtig, wie Rückerstattungen technisch abgewickelt werden. Oft erfolgt keine „Auszahlung“, sondern eine Gutschrift bzw. Korrektur der offenen Rechnung. Das kann ein paar Tage bis Wochen dauern (Rückversand, Prüfung, Buchungslauf). Zahlen Sie deshalb nicht automatisch „einfach nichts“, wenn eine Frist näher rückt: Besser ist, den unbestrittenen Betrag zu begleichen und den strittigen Teil sauber zu dokumentieren. Bei einer vollständigen Rückgabe sollte die Forderung nach bestätigter Retoure entsprechend aufgehoben oder gutgeschrieben werden; bewahren Sie Versandnachweise und Bestätigungen auf, bis die Abrechnung final korrigiert ist.
Unterm Strich gilt: Spätere Zahlung macht Rückgaben nicht komplizierter, weil die Rechte anders wären, sondern weil mehr Beteiligte und Fristen im Spiel sind. Wer Händlerbedingungen (Rückgabe/Kulanz) und Gewährleistungsregeln (Mängel) trennt, alles schriftlich bestätigt und Zahlungsfristen aktiv managt, reduziert das Risiko von Mahngebühren und sorgt dafür, dass Gutschriften korrekt und zeitnah verarbeitet werden.